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Mietmaschinen für Profi-Kunden

Die folgenden Mietmaschinen werden ausschließlich an Profikunden, die im Umgang mit professionellem Gerät erfahren und unterwiesen sind, vermietet.
Mieten Sie den Holzhäcksler QuadChip 160 von GreenMech. Für Stammdurchmesser bis 160 mm. Tagesmiete ab 189,-- € zuz.19% MwSt. Überzeugen Sie sich von Leistungsvermögen, Geräuschlevel und Häckselqualität.

Holzhäcksler QuadChip 160

ab 189,-- €*

pro Arbeitstag zzgl. 19% MwSt.

Mietvertrag Holzhäcksler zum Donload
Mietvertrag Holzhäcksler

Download Mietvertrag und Übergabeprotokoll

Laden Sie hier den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll als PDF-File herunter. (auf Grafik klicken). Mietvertrag ausfüllen, Terminwunsch eintragen unterschreiben und an uns senden.
Das Übergabeprotokoll wir bei Übergabe und Rücknahme durch den KoGaTec-Mitarbeiter ausgefüllt.

Fax.: 02159 9149930
Mail: info@koagtec.de

Technische Daten:

Max. Stammdruchmesser 160 mm

Walzenöffnung 230 mm x 160 mm

Motor 34 PS Turbo Diesel Kubota

Motorleistung 25 KW

Hackscheibe 4 Disc-Messer

Drehzahl Hackscheibe 2.400 U/min

Einzugswalzen doppelte vertikale Walzen

Power Control No-Stress System

mit Rückwärts-Automatik

315° Maschinendrehkranz serienmäßig

Tankinhalt 20 l

Reifengröße 155/80/R13

Auswurfrohr 280° drehbar

Abschließbare

Anhängerkupplung optional

Hydraulik-Öltank 23 l

Betriebsstundenzähler serienmäßig

Länge (Transportmaß) 3.211 mm

Breite 1.502 mm

Höhe (Arbeitshöhe) 2.545 mm

Höhe (Transport) 1.656 mm

Zulässiges Gesamtgewicht 750 kg

Mit PKW-Führerschein Klasse B fahrbar!

Lärmpegel LWA: 116 dBA / LPA: 92 dBA

Häcksler-​Nachläufer für Kleinholz

Wenn Sie das Gerät selbst mit einem PKW transportieren möchten, eignen sich vor allem Häcksler-​Nachläufer, die auf einem Einachs-​Fahrgestell montiert sind. Sie können einfach an die Anhängerkupplung Ihres PKWs oder Nutzfahrzeugs angebracht und bequem zum Einsatzort befördert werden. Den Buschhacker QuadChip 160 des Herstellers GreenMech mit einem Gesamtgewicht von unter 750 kg können Sie sogar mit einem Führerschein der Klasse B transportieren.

Zwei Personen reichen aus, um die kompakten Anhänger-​Häcksler mühelos per Hand zu rangieren und am Einsatzort zu platzieren. Der QuadChip 160 eignet sich zudem ideal für Arbeiten am Straßenrand, wenn nur wenig Platz zur Verfügung steht. Durch den um bis zu 270 Grad drehbaren Maschinenkranz des Häckslers lässt sich der Einzugstisch optimal in den gewünschten Arbeitsbereich einschwenken. So kann der Bediener auf dem Gehweg oder dem Grünstreifen stehen und den Häcksler aus dieser sicheren Position beschicken. Bei diesem Häcksler schließt das Heck außerdem mit der Reifenkante ab und ragt dadurch nicht auf die Fahrbahn hinaus.

Die Häcksler-​Nachläufer QuadChip 160 und Arborist  19-28 setzen Sie zum Zerkleinern von Schnittgut mit einem maximalen Durchmesser von 16 bzw. 19 cm ein. Während andere Hersteller auf gerade Messer setzen, verwendet GreenMech in vielen Häckslern sein patentiertes Disc-​Messersystem. Diese Messer sind, wie der Name andeutet, rund und beim Häckseln immer nur mit einem Drittel des Umfangs im Einsatz. Das bedeutet, dass jedes Disc-​Messer über drei vollwertige Schneiden verfügt.

Die bogenförmig angeordneten runden Messer zerkleinern das Schnittgut mit einem kleineren Kraftaufwand, was einen geringeren Materialverschleiß und Kraftstoffverbrauch zur Folge hat. Zudem ist das Häckseln mit diesen runden Messern nicht nur deutlich leiser als mit konventionellen geraden Klingen, sondern auch mit einem geringeren Wartungsaufwand verbunden. Im Gegensatz zu herkömmlichen geraden Klingen sind die Disc-​Messer nämlich wesentlich unempfindlicher gegenüber Schäden. Wenn es doch zu Beschädigungen durch Fremdmaterialien wie Steinen oder Nägeln kommt, können die runden Messer einfach auf den nächsten, scharfen Abschnitt gedreht werden. Dieser Drehvorgang kann bei jedem Messer zweimal vorgenommen werden, bevor sie ausgebaut und neu geschärft werden müssen. Beim Ersetzen der Messer entfällt dann das Einstellen der Gegenschneide, da die runden Messer von hinten geschärft werden und die vordere Anlagefläche beim Nachschärfen nicht verändert wird.

Grundmietpreis pro Tag (zzgl. 19% MwSt)
[bis 8 Betr.Std]

189,00 €

pro mehrgeleistete Betriebsstunde [über 8 Betr. Std.](zzgl. 19% MwSt)

23,65 €

VERPFLICHTENDE ZUSATZLEISTUNGEN

Versicherung  pauschal (zzgl. 19% MwSt)

18,90 €

Wochenend- und Feiertagsoptionen:

Der Tagesmietpreis wird auch für das Wochenende (jeweils am Samstag und Sonntag) und für am Lieferort geltende Feiertage berechnet und basiert auf einer Nutzung von 8 Betriebsstunden täglich. Jede Mehrstunde Nutzung wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet. Eine Vergütung von Minderstunden erfolgt nicht. Bei beabsichtigter 2- oder 3-​Schichtnutzung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Abbrucharbeiten:

Der Mietgegenstand ist nicht für Abbrucharbeiten und Einsätze zugelassen, bei den metallische Fremdkörper im Holz enthalten sind. Diese Einsatz gilt als nicht Bestimmungsgemäße Nutzung und daraus entstehende Schäden am Mietgegenstand gehen zu Lasten des Mieters.

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

Bitte lesen Sie diese sorgsam, bevor Sie ein Gerät mieten bzw. in Betrieb nehmen! Stand:  April 2019

1. Einsatz des Mietgegenstandes

Für gemietete Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen sind entsprechend den Herstellerangaben zu benutzen, alle Sicherheits- und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbenutzung der Schutzvorrichtungen bzw. Nichtbeachtung der Sicherheits- und Schutzvorschriften verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung des Vermieters gegenüber Ansprüchen Dritter. Mit dem Mietgegenstand darf ausschließlich natürlich gewachsenes Holz verarbeitet werden, dass frei von Fremdkörpern wie z.B. Nägeln, Metallankern oder anderen nicht aus Holz bestehenden Fremdkörpern besteht.

2. Übergabe des Mietgegenstandes

Mietgeräte befinden sich bei Mietbeginn/Übergabe an den Mieter in technisch einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3. Mietdauer

Für einen Tagesmietsatz gelten 24 Stunden und 8 Betr.Std. von der Abholung bis zur Rücklieferung des Mietgegenstandes. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurück geliefert, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmietsätze. Der Wochenendtarif (Samstag und Sonntag) beinhaltet eine Mietdauer von 1 1/2 Tagen. Die Rückgabe erfolgt unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Abholung jeweils Montagmorgens bis 9:00 Uhr. Andernfalls verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine voll zu berechnende Tagesmiete. Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt der Rücknahme durch den Vermieter.

Für jede Betr.Std. über 8 Betr.Std wird zusätzlich 1/8 des Tagesmietsatzes pro angefangene, mehrgeleistete Betriebsstunde in Rechnung gestellt.

4. Kaution für Mietgegenstände

Die Kaution für Mietgeräte beträgt das 1,5-fache des Tagesmietsatzes.

5. Beschädigungen an gemieteten Gegenständen

Der Vermieter ist bemüht, die Mietgegenstände in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Haftbarmachung des Vermieters aufgrund eines Ausfalls und die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters sind ausgeschlossen. Für alle Beschädigungen an einem Mietgegenstand, die durch Vorsatz, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere, durch ihn zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, haftet der Mieter. Ausgenommen ist normaler Verschleiß.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass er die Bedienungsanleitung für das übergebene Gerät erhalten und vor der Inbetriebnahme komplett gelesen und verstanden hat. Der Mieter hat ferner dafür Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass der Bediener die Bedienungsanleitung für das übergebene Gerät erhalten und vor der Inbetriebnahme komplett gelesen und verstanden hat.

6. Haftungsausschluß

Für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder sonstigen Personen oder an Sachen durch dem Mietgegenstand entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung; es sei denn, dem Vermieter ist bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

7. Diebstahl

Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.

8. Transport

Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt das Transportrisiko.

9. Reinigung

Der Mietgegenstand ist nach Gebrauch durch den Mieter gereinigt und im gleichen Zustand vollgetankt zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Eine Reinigung durch den Vermieter – falls erforderlich – wird pauschal mit 30,00 € berechnet. Bei stärkerem Verschmutzungsgrad nach Aufwand. Tanken durch den Vermieter wird mit 2,00 € je Liter berechnet, jeweils zzgl. MwSt.

10. Kündigung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den gemieteten Gegenstand unsachgemäß einsetzt oder gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten überlässt ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

WAS KOSTET ES, EINEN HÄCKSLER ZU MIETEN?

Der QuadChip ist für 85% aller Anwendungsfälle im Profi-Bereich der passende Holzhäcksler. Sie mieten ihn bei KoGaTec zu fairen und transparenten Preisen. Der konkrete Mietpreis hängt jeweils von der Art des gerade für die Miete freigegebenen Häckslers und seinen Spezifikationen ab. Grundsätzlich liegt der Mietpreis für einen Häcksler, der selbst dicke Äste mühelos schafft aufgrund der höheren Anforderungen an das Zerkleinerungssystem höher als der für einen Grünschnitt-​Häcksler.

HINWEISE ZUM SICHEREN BEDIENEN

Beim Arbeiten mit einem Häcksler sollten Sie Sicherheitsschuhe, Schnittschutz-​Handschuhe, Gehörschutz und einen Helm mit Visier anlegen. Zurückschnellende Äste sowie herumfliegende Holzspäne können sonst zu Verletzungen führen. Bei Arbeiten am Straßenrand ist außerdem Warnkleidung zu tragen, die der DIN EN 471 entspricht und mindestens die Anforderungen der Warnkleidungsklasse 2 gemäß dieser Norm erfüllt. Verzichten Sie auf wallende Kleidung, da diese sich im Häcksler verfangen könnte.

Die erhalten von der KoGaTec bei Übernahme des Gerätes eine kurze Bedien- und Sicherheitseinweisung, die Sie auf dem Mietschein bestätigen. Lesen Sie die Betriebsanleitung und alle darin enthaltenen Anweisungen, sowie Warn- und Sicherheitshinweise aufmerksam.

Fassen Sie während des Betriebs niemals mit der Hand in den Einzug oder den Auswurftrichter des Häckslers und achten Sie darauf, dass die Äste nicht zeitgleich eingezogen werden. Führen Sie außerdem nur Schnittgut in den Häcksler, das die maximale Materialstärke auf die der Häcksler ausgelegt ist nicht überschreitet. Schnittgut mit einem zu großen Durchmesser führt schnell zu Blockaden und sorgt für unnötige Verzögerungen im Arbeitsablauf. Sollte sich das Schnittgut doch einmal verklemmen, betätigen Sie den am Zufuhrtrichter angebrachten Sicherheitsbügel. Dieser stoppt bei Berührung automatisch den Einzug. Stellen Sie die Walzen auf Rückzug, um das Material zu lösen.

Reservierung / Mietantrag:

oder rufen Sie uns unter 02159 914990 an.

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